Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Iron Olymp
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Iron Olymp (nachfolgend „Iron Olymp“ genannt) und seinen Mitgliedern bzw. Besucherinnen und Besuchern.
1.2 Sie gelten für sämtliche von Iron Olymp zur Verfügung gestellten Anlagen, Geräte und Dienstleistungen.
2. Mitgliedschaft
2.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich, nicht übertragbar und endet automatisch nach Ablauf der bezahlten Laufzeit.
2.2 Zur Sicherstellung einer visuellen Zugangskontrolle kann Iron Olymp ein Foto des Mitglieds erstellen und für interne Zwecke verwenden. Das Foto dient ausschließlich der Identifikation innerhalb von Iron Olymp.
3. Angebot
3.1 Iron Olymp bietet verschiedene Abonnement- und Tarifmodelle (z. B. Monats-, Quartals- oder Jahresmitgliedschaften) an. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif und der Laufzeit.
3.2 Leistungen und Produkte, die nicht ausdrücklich im jeweiligen Tarif inbegriffen sind, können gegen gesonderte Bezahlung genutzt bzw. erworben werden.
4. Mitgliedskarte
4.1 Jedes Mitglied erwirbt einmalig eine Mitgliedskarte zum Preis von CHF 50.–. Diese Karte berechtigt zum Zutritt und zur Nutzung der Angebote von Iron Olymp.
4.2 Bei Verlust oder Beschädigung der Karte hat das Mitglied den Verlust unverzüglich zu melden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte fällt erneut eine Gebühr von CHF 50.– an.
4.3 Die Mitgliedskarte ist sorgfältig aufzubewahren. Iron Olymp übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Missbrauch der Karte entstehen.
5. AGB, Hausordnung und Weisungen
5.1 Das Mitglied verpflichtet sich, die vorliegenden AGB sowie die im Gebäude ausgehängte bzw. kommunizierte Hausordnung (Betriebsordnung, Nutzungsreglement) einzuhalten.
5.2 Den Anweisungen des Personals von Iron Olymp ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die AGB, die Hausordnung oder gegen Weisungen des Personals kann Iron Olymp geeignete Maßnahmen treffen (siehe Ziffer 11).
6. Zahlung, Ratenzahlung
6.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist spätestens bei Vertragsabschluss oder bei einer Verlängerung vollständig zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich eine Ratenzahlung vereinbart wurde.
6.2 Eine Ratenzahlung kann nach Absprache mit Iron Olymp erfolgen, es besteht jedoch kein genereller Anspruch darauf. Für jede Rate kann eine zusätzliche Gebühr anfallen. Höhe und Anzahl der Raten sind abhängig von der vereinbarten Laufzeit (z. B. maximal 12 Raten für ein Jahresabo).
6.3 Die erste Rate ist stets beim Vertragsabschluss zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung einer Rate fällt pro Mahnung eine Gebühr von CHF 20.– an.
6.4 Ratenzahlungen sind bei Aktions-Abonnements oder beim Kauf eines Abos über den Webshop grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7. Haftung / Videoüberwachung
7.1 Die Nutzung der Räumlichkeiten, Geräte und Angebote von Iron Olymp geschieht auf eigenes Risiko. Iron Olymp und dessen Personal haften nicht für Verletzungen, Unfälle oder Erkrankungen, die während oder aufgrund der Nutzung entstehen. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung obliegt dem Mitglied.
7.2 Für unsachgemäße Behandlung der Geräte und Einrichtungen haftet das Mitglied. Eltern haften zudem für ihre Kinder.
7.3 Unbetreute Trainingszeiten:
- Bei Nutzung von Iron Olymp außerhalb betreuter Öffnungszeiten trainieren die Mitglieder ausdrücklich auf eigene Verantwortung.
- Befindet sich ein Mitglied alleine in den Räumlichkeiten, wird empfohlen, ein ggf. vorhandenes Notrufsystem zu nutzen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich vorab über Funktionsweise und Handhabung dieses Systems zu informieren.
7.4 Iron Olymp haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände (z. B. Kleidung, Wertgegenstände, Geld). Eine entsprechende Versicherung obliegt dem Mitglied.
7.5 Schränke werden nach Betriebsschluss geleert. Inhalte werden gesondert aufbewahrt, jedoch ohne Haftung seitens Iron Olymp.
7.6 Aus Sicherheitsgründen können Trainings- und Eingangsbereiche videoüberwacht werden. Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Aufklärung von Diebstählen oder groben Verstößen und werden nach den gesetzlichen Fristen gemäß Datenschutzrecht gelöscht. Ein Zugriff auf die Aufnahmen erfolgt nur durch autorisiertes Personal; eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht.
8. Betriebszeiten
8.1 Die jeweils gültigen Öffnungs- und Betreuungszeiten werden auf der Website (z. B. www.ironolymp.ch) oder innerhalb der Räumlichkeiten bekannt gegeben und können von Iron Olymp jederzeit angepasst werden.
8.2 Aus vorübergehenden Schließungen (z. B. wegen Renovierung, Umbau, gesetzlicher Feiertage oder betriebsbedingter Gründe) entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung des Abos.
9. Betriebseinstellung
9.1 Iron Olymp behält sich das Recht vor, Teile des Betriebs oder den gesamten Betrieb vorübergehend oder dauerhaft einzustellen (z. B. Standortschließung).
9.2 Aus einer (teilweisen) Betriebseinstellung entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Verlängerung des Abonnements, sofern keine anderweitige gesetzliche Regelung greift.
10. Nutzung und Hinterlegung (Time Stop)
10.1 Eine Nichtnutzung von Iron Olymp oder einzelner Angebote führt nicht zu einem Anspruch auf anteilige Rückerstattung oder Minderung des Mitgliedschaftsbeitrags.
10.2 Time Stop:
- Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (z. B. Unfall, Krankheit, Schwangerschaft, längerfristiger Auslandsaufenthalt, Militär- oder Zivildienst) kann die Mitgliedschaft zeitweise unterbrochen werden (mindestens 14 Tage).
- Ein Anspruch auf Time Stop besteht grundsätzlich nicht. Iron Olymp kann jedoch Kulanz gewähren, sofern die erforderlichen Unterlagen (z. B. ärztliches Attest) vorgelegt werden.
- Der Antrag auf Time Stop muss vor der Abwesenheit gestellt werden; rückwirkende Unterbrechungen sind nur bei Krankheit oder Unfall möglich und innerhalb eines Monats nach Wegfall der Trainingsunfähigkeit zu beantragen.
- Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer der bewilligten Hinterlegung.
11. Zuwiderhandlungen
11.1 Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder gegen Weisungen des Personals ist Iron Olymp berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen und den Mitgliedschaftsvertrag fristlos zu kündigen.
11.2 In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.
11.3 Bei Missbrauch der Mitgliedskarte oder sonstigen schwerwiegenden Verstößen kann Iron Olymp zudem rechtliche Schritte (z. B. Strafanzeige) einleiten.
12. Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigung
12.1 Die Vertragsdauer entspricht der vereinbarten Laufzeit und endet automatisch mit deren Ablauf, sofern keine Verlängerung abgeschlossen wird.
12.2 Ein Vertragsrücktritt und eine anteilige Rückerstattung der Gebühren sind nur in besonderen Härtefällen (z. B. dauerhafte Trainingsunfähigkeit) und nur nach Prüfung durch Iron Olymp möglich. Hierfür ist ein schriftliches Gesuch unter Beifügung eines geeigneten Nachweises (z. B. Arztzeugnis) erforderlich.
12.3 Bei Zustimmung durch Iron Olymp erfolgt die Rückerstattung des anteiligen Restwerts abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.–.
13. Mitglieder unter 18 Jahren
13.1 Personen unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters.
13.2 Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt untersagt. Ausnahmen können in Einzelfällen (z. B. für Kinderkurse) vereinbart werden.
14. Änderungen der AGB und Hausordnung
14.1 Iron Olymp behält sich vor, diese AGB sowie die Hausordnung anzupassen.
14.2 Änderungen werden in geeigneter Form (z. B. Aushang oder Veröffentlichung auf der Website) bekannt gegeben.
14.3 Es obliegt dem Mitglied, sich über den aktuellen Stand zu informieren. Aus Änderungen der AGB oder Hausordnung erwachsen dem Mitglied keine Ersatzansprüche.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Auf sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. dem Mitgliedschaftsvertrag findet Schweizer Recht Anwendung.
15.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Iron Olymp.
15.3 Die Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar und stehen ausschließlich dem Mitglied zu.